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Gesucht: Zivilschützer/-in des Jahres 2024

Bereits läuft die Eingabefrist für die Auszeichnung «Zivilschützer/-in des Jahres 2024», die an der Fachtagung im Mai 2024 verliehen werden soll. Bis spätestens 30. November 2023 können sich Zivilschützer, Zivilschützerinnen oder auch Zivilschutzorganisationen bewerben.

An der Fachtagung am 7. Mai wird der Schleier gelüftet, wer zum «Zivilschützer des Jahres 2024» gekürt wird. Die Eingabefrist für die fünfte Ausgabe zur Wahl des Zivilschützers oder der Zivilschützerin des Jahres läuft aber bereits: Bis spätestens 30. November 2023 können Einzelpersonen, aber auch Zivilschutzorganisationen, sich für diese Auszeichnung bewerben. Gesucht werden Persönlichkeiten oder ZSOs, die durch Aussergewöhnliches aufgefallen sind oder die eine Leistung weit über das übliche Mass hinaus erbracht haben. In Frage kommen aber auch jene, die bei der Ausbildung, während eines bestimmten Einsatzes, im Aufbau von Strukturen oder bezüglich Infrastruktur Grundlagen geschaffen haben, die für andere ZSOs wegweisend sind oder sein können.

Die von der Jury ausgewählte Persönlichkeit oder Zivilschutzorganisation erhält nebst dem Pokal einen Barpreis von tausend Franken. Die Preisverleihung ist vorgesehen für die Fachtagung des SZSV im Mai 2024.

 

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