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Die Dienstpflicht im Zivilschutz

Das BABS hat eine Broschüre zum Thema «Schutzdienstpflicht: die Dienstpflicht im Zivilschutz» veröffentlicht

Eine nationale Dienstpflicht

Für den Zivilschutz besteht eine nationale Dienstpflicht: Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten. Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt.

Dauer: 14 Jahre

Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Jahr, in dem die Pflichtigen 18 Jahre alt werden, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt werden, zu erfüllen. Sie dauert 14 Jahre und beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird. Nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen ist sie erfüllt – es besteht aber kein Anspruch darauf, 245 Diensttage zu leisten. Für höhere Unteroffiziere und Offiziere dauert die Schutzdienstpflicht, unabhängig vom Beginn und den geleisteten Diensttagen, bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

Übergangsregelung

Nach Inkrafttreten des totalrevidierten Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) 2021 haben die Kantone bei der Schutzdienstpflicht die Möglichkeit, eine Übergangsregelung zu beanspruchen: Sie können die Dienstpflicht bis zum Ende des Jahres verlängern, in dem die Schutzdienstpflichtigen 40 Jahre alt werden. Davon Gebrauch gemacht haben die Kantone AI, BL, FR, GL, GR, JU, LU, OW, TI. Die Verlängerung gilt bis längstens Ende 2025.

Rechte …

Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft. Sie sind militärversichert, und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.

… und Pflichten

Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Bei einem Aufgebot haben sie gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen.

Quelle:
www.babs.admin.ch – Direkt-Link zur Broschüre: Download PDF