Die SiK-S empfiehlt Annahme
Zivilschutz: Ja zur Aufstockung des Personalbestands
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt ihrem Rat mit 12 zu 1 Stimme, die Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) anzunehmen. Die entsprechende Vorlage (24.043) enthält Massnahmen zur Verbesserung des Personalbestands des Zivilschutzes. Die Massnahmen umfassen insbesondere eine Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige. Zudem können Zivildienstpflichtige verpflichtet werden, einen Teil ihrer Dienstpflicht im Zivilschutz eines Kantons mit Unterbestand zu leisten. Weitere Massnahmen dienen der besseren Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Vorlage notwendig ist, um das Problem des chronischen Unterbestands der Zivilschutzorganisationen (ZSO) zu lösen. Sie weist darauf hin, dass die ZSO ihre Leistungen nicht mehr erbringen können, wenn dieses Problem nicht angegangen wird. Ausserdem sei es für Personen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, durchaus zumutbar, einen Zivilschutzeinsatz zu leisten. Auch weist die Kommissionsmehrheit die Kritik zurück, wonach die Vorlage den Zivildienst aushöhlen würde. So müssten die Kantone alle ihre Möglichkeiten, Lücken in ihren Personalbeständen zu schliessen, ausschöpfen, bevor sie auf die Unterstützung durch zivildienstpflichtige Personen zurückgreifen könnten.
Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass ein Zivilschutzeinsatz für zivildienstpflichtige Personen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Sie weist darauf hin, dass die von den Zivildienstpflichtigen erbrachten Leistungen wesentlich zum nationalen Zusammenhalt beitragen und einen wichtigen Bestandteil des Systems des Bevölkerungsschutzes darstellen.
Vor der Beschlussfassung hat die SiK-S eine Delegation der Kantone und der wichtigsten interessierten Kreise angehört. Die Kommission hat ausserdem mit 12 zu 1 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der verlangte, nicht auf den Teil der Vorlage einzutreten, der vorsieht, zivildienstpflichtige Personen zu einem Zivilschutzeinsatz verpflichten zu können. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Rat.
Durchführung dringend notwendiger Cybersicherheitsprüfungen
Die SiK-S hat einstimmig die Motion 24.3810 beschlossen, mit der sie den Bundesrat beauftragt, die kritischen Lücken fehlender Cybersicherheitsprüfungen zu schliessen. Die Kommission ist der Ansicht, dass in der Schweiz zahlreiche dringend notwendige Prüfungen der Cybersicherheit von vernetzten Infrastrukturen, Geräten und Anwendungen nicht durchgeführt werden. Diese Prüfungen seien unabdingbar für den Schutz der Gesellschaft und die Funktionsfähigkeit von Wirtschaft und Behörden. Der Bundesrat müsse deshalb diese kritischen Lücken schliessen, indem er die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schafft und die finanziellen Mittel bereitstellt.
Ja zum Einsatz der Armee im Assistenzdienst für das WEF in Davos 2025–2027
Die SiK-S folgt dem Nationalrat einstimmig und spricht sich für zwei Bundesbeschlüsse aus, mit denen die Unterstützung des Bundes für die Sicherheit am WEF in den Jahren 2025–2027 fortgesetzt werden soll. Die Bundesbeschlüsse sehen vor, dass bei den Konferenzen maximal 5000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zur Unterstützung eingesetzt werden und sich der Bund jährlich mit 2,55 Millionen Franken – demselben Betrag wie in den Vorjahren – an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen beteiligt.
Die Kommission unterstreicht die Bedeutung des WEF als Plattform für den internationalen Austausch sowie als Drehscheibe der Schweizer Diplomatie unter anderem in der Wirtschafts-, Aussen- und Sicherheitspolitik und hebt die Verpflichtungen der Schweiz hervor, insbesondere den Schutz völkerrechtlich geschützter Personen. Zudem erachtet sie eine finanzielle Beteiligung des Bundes angesichts der wirtschaftlichen Vorteile, welche die Schweiz aus dieser Veranstaltung ziehen kann, als angebracht. Am Rande der Diskussion hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst am WEF 2024.
Lärmschutzvorschriften für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze
Die Kommission hat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung das Postulat 24.3811 («Postulat der SiK-S. Überprüfung der Lärmschutzvorschriften für militärische Waffen- Schiess- und Übungsplätze») beschlossen. Dieses beauftragt den Bundesrat zu prüfen, inwieweit die Vorschriften der Lärmschutzverordnung für die Armee strenger sind als für andere öffentliche Aufgaben, und welche Einsparungen durch eine Anpassung dieser Vorschriften erzielt werden können. In den Augen der SiK-S erfordern die wachsenden internationalen Spannungen, dass sich die Armee darauf konzentrieren kann, ihre Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Dies betrifft insbesondere die Schiessausbildung, welche allerdings durch die geltenden Lärmschutzvorschriften erschwert werden kann. Nach Ansicht der Kommission rechtfertigt die Entwicklung der internationalen Lage eine neue Interessenabwägung in diesem Bereich.
Zu guter Letzt hat sich die Kommission über die aktuelle Lage in der Ukraine und im Nahen Osten orientieren lassen.
Die Kommission hat am 24. und 25. Juni 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Viola Amherd, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), in Bern getagt.
Quelle: www.parlament.ch