SiK-N für Änderung des Gesetzes
Mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes soll die Schutzdienstpflicht ausgeweitet werden. Zudem soll damit die Voraussetzung geschaffen werden, dass Zivildienstpflichtige ihren Dienst im Zivilschutz leisten können. Der Ständerat hat dieser Änderung im September deutlich zugestimmt, in der Dezembersession ist nun aber noch der Nationalrat an der Reihe. Trotz einer Vielzahl von Änderungsvorschlägen hat nun die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) am 22. November 2024 beschlossen, dem Nationalrat die Annahme der Vorlage A gemäss Entwurf des Bundesrates zu empfehlen. Damit folgt die Kommission dem Beschluss des Ständerates. Die Vorlage B wird mit einer Anpassung ebenfalls zur Annahme empfohlen.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, auf die Vorlage A einzutreten, während Eintreten auf die Vorlage B unbestritten war. Aus der Detailberatung entstanden in beiden Vorlagen insgesamt 16 Anträge, welchen jeweils eine Mehrheit von knapp zwei Dritteln der Kommissionsmitglieder ablehnend gegenüberstanden. Einzig ein Änderungsantrag in der Vorlage B, welcher Bestimmungen bezüglich Befreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe betrifft, fand mit 13 zu 11 Stimmen eine Mehrheit. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage A mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, womit die SiK-N dem Entwurf des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates folgt. Die angepasste Vorlage B wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.
Zu Beginn der Debatte wurden der Schweizerische Zivilschutzverband (SZSV) sowie der Schweizerische Zivildienstverband (CIVIVA) angehört.