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Auch der Ständerat heisst die Neuerung gut

Hat der Zivilschutz zu wenig Personal, sollen Zivildienstpflichtige einen Teil ihres Dienstes beim Zivilschutz leisten müssen. Mit dieser umstrittenen Neuerung ist die Mehrheit des Parlaments einverstanden. Die Linke bekämpfte das Vorhaben erfolglos.

Der Ständerat bereinigte am 17. März 2025 letzte Differenzen in der Vorlage und machte sie damit für die Schlussabstimmung bereit. Der Bundesrat begründete die Vorschläge mit Unterbeständen beim Zivilschutz und dessen Aufgaben in Notlagen und bei Katastrophen. Die landesweite Zielgrösse liegt bei 72'000 Zivilschützern. Anfang 2025 lag der Bestand bei 57'000. Bis 2030 könnten es laut Verteidigungsministerin Viola Amherd noch rund 50'000 sein. Zivildienstpflichtige oder Zivis sollen bis zu achtzig Diensttage beim Zivilschutz leisten, falls dieser zu wenig Personal hat und nicht mit anderen Massnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Zivilschutzorganisationen sollen als Zivildienst-Einsatzbetriebe anerkannt werden. Gelten soll die neue Regelung ab 2027.

Das gab zu reden im Parlament. Letztlich stimmten der Nationalrat mit 127 zu 64 Stimmen und der Ständerat mit 33 zu 9 Stimmen zu. Abgelehnt wurde die Vorlage von SP und Grünen. Sie verstehen sie als Angriff auf den Zivildienst, während die Befürworter Einsätze für Zivildienstleistende im Zivilschutz für zumutbar hielten.

Der Bundesrat hatte die Vorlage zur Umteilung von Zivildienstlern in eine separate Vorlage ausgegliedert, um die unumstrittenen Teile nicht durch ein Referendum zu gefährden. Auch im zweiten, kaum diskutierten Teil geht es um Personal für den Zivilschutz, und der Rat hiess den zweiten Teil ohne Gegenstimme gut.

Dienstpflichtige, die bis im Jahr ihres 25. Geburtstags keine Rekrutenschule (RS) absolviert haben und aus der Armee entlassen werden, werden neu zivilschutzpflichtig. Das soll auch für ehemalige Armeeangehörige gelten, die die RS zwar absolviert haben, aber dienstuntauglich werden und noch mindestens 80 Diensttage leisten müssen. Die Schutzdienstpflicht wird von 12 auf 14 Jahre verlängert und endet spätestens im Jahr des 40. Geburtstages. Darauf haben sich die Räte zuletzt geeinigt.